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Schäden und Diebstahl an Ihrem Fahrzeug während des Parkaufenthalts

Was passiert, wenn mein Fahrzeug am Flughafen gestohlen oder beschädigt wird?

Leider ist es so das Flughafenparkplätze für Schäden die während des Parkens an den Fahrzeugen entstehen nicht haften. Auch bei alternativen Parkplätzen gehen die Kunden lediglich einen Mietvertrag ein. In den meisten Fällen ist beispielsweise beim Valet Parking nur die Fahrt vom Flughafen zum Parkhaus und die Fahrt zurück versichert. Entstehen während dem Parkaufenthalt Schäden, so haftet der Parkplatzanbieter dafür nicht. Das bedeutet, dass die Betreiber nicht für Schäden haften, die durch andere Mieter oder sonstige Dritte verursacht werden.
Es gibt wenige Parkplatzanbieter, die eine Versicherung gegen sämtliche Schäden an Kundenfahrzeugen anbieten. Daher lesen Sie sich bitte die AGB auf der Webseite aufmerksam durch und fragen Sie den Parkplatzanbieter nochmal explizit, ob er gegen diese Art von Schäden versichert ist. Eine Diebstahlversicherung beim Parken am Flughafen ist beispielsweise bereits durch Ihre Teilkaskoversicherung (falls vorhanden) abgedeckt. Für Schäden, die durch andere Mieter entstehen, haftet deren Haftpflichtversicherung.